Soweit in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, müssen Auftragnehmer bei Tätigkeiten in RWE-Betriebsstätten, an/in RWE-Anlagen oder auf RWE-Bau- und Montagestellen über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen.
Ein AMS wird von Auftragnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstand der Bestellung ausschließlich kaufmännische oder beratende Dienst- oder Werkleistungen sind