Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG

Vorstand

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der RWE AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 93,19 % gebilligt.

Eine ausführliche und maßgebliche Beschreibung des Systems finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung vom 28. April 2021. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Eckpunkte der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems vor.

Die Grafik gibt einen Überblick über die Bestandteile des Vergütungssystems. Nähere Informationen zu den einzelnen Bestandteilen und sonstigen Regelungen finden Sie in den Reitern darunter.

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Aufsichtsrat

Die aktuell geltenden Vergütungsregelungen für den Aufsichtsrat sind in § 12 der Satzung der RWE AG niedergelegt. Sie wurden von der Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 99,65 % beschlossen. 

Den vollständigen Beschluss zu den Vergütungsregelungen für den Aufsichtsrat finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung vom 28. April 2021


Vergütungsberichte

 

* Aufgrund eines redaktionellen Versehens sind die Eckwerte in der Auszahlungskurve der CO2-Intensität (S. 22) vertauscht worden. Die korrigierte Grafik kann hier heruntergeladen werden.